Anwalt für Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts. Es wird geprägt vom Verhältnis des Bürgers als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherten und dem Staat beziehungsweise seinen Einrichtungen im Bereich der sozialen Sicherung. Der alles beherrschende Grundsatz des Sozialrechts ist das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 des Grundgesetzes. Hieraus ergibt sich, dass der Staat ein System der sozialen Sicherheit gewähren muss: das Sozialrecht regelt also in erster Linie einen typischen Zweig der öffentlichen Leistungsverwaltung. Ein einheitlicher Begriff des Sozialrechts hat sich bis heute nicht durchgesetzt.
Im herkömmlichen Sinne wird unter Sozialrecht das Recht der sozialen Sicherung in seiner Teilung nach dem 3-Säulenprinzip Sozialversicherung, Sozialversorgung und Sozialhilfe verstanden. Als vierte Säule hat sich das Recht der allgemeinen Sozialförderung herausgebildet. Außerdem umfasst das Sozialrecht das Recht der Aussiedler und Spätaussiedler, das Recht der Flüchtlinge und den Lastenausgleich. Weitgehend geregelt sind die Einzelheiten des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII.
Obschon das Sozialrecht eine lange Tradition hat und in Teilen schon auf die Sozialgesetzgebung von Bismarck zurückgeht, gibt es erst seit 1954 in Deutschland eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichte befassen sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des ALG II und Weiteren. Rechtsgrundlage für ein Verfahren ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Im Einzelnen befasst sich das Sozialrecht mit den Teilgebieten des allgemeinen Sozialrechts einschließlich des Verfahrensrechts und des besonderen Sozialrechts. Das besondere Sozialrecht umfasst wiederum weitere zahlreiche Teilgebiete. Dazu zählen das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung), das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, das Recht des Familienlastenausgleichs, das Recht der Eingliederung Behinderter, das Sozialhilferecht und das Ausbildungsförderungsrecht.
Jeder Teilbereich des Sozialrechts verlangt daher aufgrund seines Umfanges eine kompetente Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte. Wir sehen uns in der Lage, diese beratende Position für Sie darzustellen. Bei Rechtsfragen bezüglich eines bestimmten Sachgebietes des Sozialrechts wenden Sie sich gerne an uns!
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