Anwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet des bürgerlichen Rechts. Es regelt zum einen die rechtlichen Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitsnehmer und dem Arbeitgeber (sog, Individualarbeitsrecht), und zum anderen die rechtliche Beziehungen zwischen den Vertretungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (sog. Kollektivarbeiterecht). Das Arbeitsverhältnis bildet im Regelfall die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitsnehmers und seiner Familie. Aber auch für den Arbeitgeber ist es von existentieller Bedeutung, sich auf seine Arbeitnehmer verlassen zu können. Dies gilt insbesondere für Kleinbetriebe, zu denen beispielsweise auch Arztpraxen zählen. Hier bedarf es besonderer Spielregeln, die das Arbeitsrecht den Beteiligten zur Verfügung stellt.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses.
Wir entwerfen und prüfen Ihre künftigen Arbeitsverträge, um bereits im Vorfeld Lücken und Schwachstellen zu vermeiden.
Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen kompetent und rechtssicher. Dies gilt sowohl für alle Fragen des Individualarbeitsrechts als auch für Fragen im Zusammenhang mit Betriebsräten, Personalräten bzw. Arbeitnehmervertretungen.
Im Rahmen einer (beabsichtigten) Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stehen wir sowohl bei der einvernehmlichen Beendigung als auch in streitigen Fällen mit unserem rechtlichen Know-how an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei Fragen des Kündigungsschutzes und bei Verhandlungen über Abfindungsvereinbarungen. Hierbei vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im Kündigungsschutzprozess.
Ihr Ansprechpartner
Dr. jur. Eckart Pfau, LL.M
Versicherungsrecht | Medizinrecht | Arbeitsrecht | Personenschaden