Unsere Kanzlei

Die Kanzlei wurde 2011 von Prof. Dr. med. Gaidzik und Dr. jur. Pfau gegründet, die sich seit vielen Jahren aus unterschiedlichen Perspektiven mit Rechtsfragen im Gesundheitswesen befasst hatten, teils als Rechtsanwalt im Medizin-, Versicherungs- und Arbeitsrecht, teils unter wissenschaftlicher Perspektive, als ärztlicher Gutachter oder als Mitarbeiter einer Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Die Bedeutung medizinischer Fragen in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen hatte schon seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts immer größere Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig wuchs und wächst bis heute das normative Dickicht, dem sich die Handelnden im Gesundheitswesen gegenüber sehen, das Schlagwort der „Verrechtlichung der Medizin“ macht schon seit längerem  die Runde.  Nichts lag da näher, als die fachlichen Kompetenzen zu bündeln und sich auf diejenige Rechtsgebiete zu fokussieren, in denen es für den Erfolg der anwaltlichen Beratung oder die gerichtliche Auseinandersetzung auf die Erfassung und rechtliche Würdigung medizinischer Sachverhalte ankommt. Auch stellen das komplexer werdende Gesundheitswesen sowie der „Reformeifer“ des Gesetzgebers besondere Anforderungen an die Rechtsberatung, um in der Begleitung und Vertragsgestaltung von Kooperationen in diesem Bereich fachkundig unterstützen zu können, so etwa in der anwaltlichen Begleitung von Kooperationen oder auch in der Gestaltung entsprechender Verträge bis hin zur anwaltlichen Vertretung in Auseinandersetzungen mit den Gremien der Selbstverwaltung.

Unser Portfolio im Überblick

Das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei in der Beratung wie in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung reicht von den üblichen Bereichen des Medizin- und Versicherungsrecht bis zu Randgebieten, wie etwa dem Recht der medizinischen Forschung, wo Prof. Dr. Gaidzik auf seine Erfahrungen aus einer langjährigen Tätigkeit als geschäftsführendes Vorstandsmitglied einer universitären Ethikkommission zurückgreifen kann.

Haben Sie ein Anliegen aus diesen Rechtsfeldern? Dann scheuen Sie sich nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Lernen Sie unser Team kennen

In dieser Zusammensetzung hat sich die Kanzlei mittlerweile am Markt etabliert, aufgrund ihrer Bündelung juristischer Expertise auf den unterschiedlichen Feldern des Medizin-,Versicherungs- und Sozialrechts als auch aufgrund  inter-/transdisziplinären Bezügen zur Medizin. Letzteres wird seit 2018 durch eine Kooperation mit einer fachärztlichen Begutachtungseinrichtung vor Ort noch zusätzlich verstärkt.

Um den daraus resultierenden Anforderungen noch besser gerecht werden zu können, ist seit dem 2014 mit Herrn Rechtsanwalt Brinkmann ein weiterer Kollege als Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht hinzugekommen, der gleichzeitig als Mediator auch außerhalb justizförmiger Verfahren im Gesundheitswesen streitschlichtend tätig ist.  Seit 2016 wird das Team der Kanzlei durch Rechtsanwalt Dr. rer. medic. Tim Oehler komplettiert, der sich dem Wettbewerbs-, IT-  und – als zertifizierter Datenschutzbeauftragter – dem Datenschutzrecht innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens sowie auch dem Zahnarztrecht widmet.

Prof. Dr. med. Gaidzik

Medizinrecht | Medizinstrafrecht | Versicherungsrecht | Personenschaden

Dirk Brinkmann

Medizinrecht | Sozialrecht | Elternunterhalt | Personenschaden | Mediation | Betriebsprüfung

Dr. jur. Eckart Pfau, LL.M

Versicherungsrecht | Medizinrecht | Arbeitsrecht | Personenschaden

Birgit Schreiner

Medizinrecht | Zahnarztrecht | Schadenersatzrecht | Erbrecht | Sozialrecht