Anwalt für Datenschutz

Was Sie über das Datenschutzrecht müssen müssen

Das Datenschutzrecht verlangt von den Adressaten die Einhaltung der 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des in der Folge neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegenüber den Beschäftigten (Beschäftigtendatenschutz) und gegenüber Kunden im Bereich von Marketing, Werbung, Internet-Auftritt und Vertragsdurchführung. Die neuen Datenschutzgesetze haben den Verantwortlichen einen juristischen »Brocken« vorgesetzt, den es umzusetzen gilt.

Datenverarbeitung durchzieht alle Bereiche und digitale Dienstleistungen haben zugenommen.

Verantwortliche müssen bei Einschaltung Dritter möglicherweise Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung vorhalten, die im Einklang mit der DSGVO stehen. Bei neueren Technologien kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung angezeigt sein. Sollten Betroffene ihre Rechte auf Auskunft, Löschung oder Daten-Portabilität geltend machen, gilt es dies gemäß den Vorgaben der DSGVO oder dem BDSG umzusetzen. Für diese Umsetzung ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Dokumentation vorzuhalten. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden greifen auf ein derartiges Verarbeitungsverzeichnis im Rahmen ihrer Kontrollen zurück, anhand dessen die Einhaltung geprüft wird.

Datenschutz im Gesundheitswesen

Die Tätigkeiten im Gesundheitswesen sind gerade dadurch gekennzeichnet, dass nicht an einer Sache gearbeitet, vielmehr ein Patient und Mensch behandelt wird.

Damit kommt dem Gesundheitswesen besondere Beachtung zu, da hier aus Sicht des Datenschutzrechts besonders sensible Daten erhoben und weiterverarbeitet werden. Wissen Sie eigentlich was besonders sensible Daten sind? Der Stellenwert von Daten ergibt sich nicht alleine daraus, dass jemand sie als besonders schützenswert einstuft.

All dies stellt zusätzliche Anforderungen an die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen rechtssicheren Datenumgang.

Unser Team und dabei insbesondere Dr. Oehler als Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich zertifizierter Datenschutzbeauftragter beraten Sie in allen damit zusammenhängenden Fragen.

Forschung/Studien im Gesundheitswesen

Stellen sich ihnen im Zusammenhang mit medizinischen Studien datenschutzrechtliche Fragen, steht Ihnen auch Prof. Dr. med. Gaidzik zur Verfügung. Hier benötigen Sie auch die externe Beurteilung und Prüfung ihres Forschungsvorhabens. Mit seiner Mehrfach-Qualifikation als Arzt, Rechtsanwalt und Mitglied einer Ethikkommission können Sie auf ein besonderes Fachwissen bei uns zurückgreifen.

Zusätzlich gilt es die unterschiedlichen Forschungsbereiche wie Informatik, Ingenieurwesen und Medizin zusammenzubringen, um Lösungen für Probleme beim Datenschutz zu haben.

Datenschutz in Unternehmen, Klinik oder Arztpraxis

In manchen Unternehmen besteht Nachholbedarf beim Datenschutzrecht, um ein Datenschutzniveau zu erreichen. Zugleich stellt sich die Aufgabe, das erreichte Niveau zu halten. Denn die Datenschutz-Grundverordnung sieht erhebliche Geldbußen vor. Daneben wird dem Betroffenen ein selbstständiger Schadensersatzanspruch zur Seite gestellt. Zu guter letzt ist es im ureigensten Interesse der Verantwortlichen tragende Säulen für die Einhaltung des Datenschutzrechts aufzubauen, um sich nicht einem Vertrauensverlust und Reputationsverlust mit den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen auszusetzen.

Probleme mit dem Datenschutzrecht? Was wir für Sie tun

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis oder sonstigen Gesundheitseinrichtung abgestimmtes Datenschutzkonzept, das alle nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen berücksichtigt, Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle regelt, einschließlich der erforderlichen Vorgaben für Verschlüsselung und Passworthygiene. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Absicherung der Rechtsansprüche Ihrer Patienten auf Auskunft, Löschung und Daten-Portabilität zu richten. Unterstützung bei dem verpflichtenden Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Beratung und Abfassung qualifizierter Auftragsdatenverarbeitungsverträge für Ihre Zusammenarbeit im IT-Dienstleistern, Abrechnungsgesellschaften oder Schreibbüros, die Begleitung etwaig notwendige Datenschutz-Folgeabschätzungen bei Einsatz neuer Technologien und nicht zuletzt die notwendigen Schulungsveranstaltungen für Sie und Ihr Personal vor Ort oder in den Seminarräumlichkeiten unserer Kanzlei runden das Leistungsangebot bei Implementierung und Umsetzung eines rechtssicheren Datenschutzkonzeptes ab. Darüber hinaus aber vertreten wir Sie natürlich auch bundesweit bei behaupteten datenschutzrechtlichen Verstößen gegenüber den zuständigen Landesbehörden und/oder den Betroffenen, zumal der Gesetzgeber hier mit finanziell empfindlichen Sanktionen droht.

Ihr Ansprechpartner

Dr. rer. medic. Tim Oehler

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