Anwalt für Medizinstrafrecht

Besonderheiten der anwaltlichen Vertretung im Medizinstrafrecht

Ärztinnen und Ärzte, aber auch andere im Gesundbereich professionell Tätige sehen sich in ihrem Beruf zunehmend strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Neben berufsspezifischen Strafvorschriften im Betäubungsmittel-, Arzneimittel- oder Medizinprodukterecht, um nur einige Beispiele zu nennen, existieren auch im Strafgesetzbuch (StGB) einige Straftatbestände, die für diese Berufsgruppen besondere Bedeutung besitzen, wie die Verletzung des Berufsgeheimnisses (§ 203 StGB), das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) oder die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 ff. StGB). Darüber hinaus kann jeder Behandlungs- oder auch Aufklärungsfehler den Vorwurf der fahrlässigen, unter Umständen sogar den der vorsätzlichen Körperverletzung begründen (§§ 223 ff. StGB).

Mit der zunehmenden Komplexität der rechtlichen Vorgaben für Leistungserbringung und Abrechnung im Gesundheitswesen bei gleichzeitig erhöhter Kontrollmöglichkeiten von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen haben die Vermögensdelikte in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Bedeutung erlangt. Mit den seit 2016 geltenden Vorschriften über die Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) sah sich der Gesetzgeber sogar veranlasst, wegen angeblicher Strafbarkeitslücken eine „Sonderstrafrecht“ zulasten der Gesundheitsberufe zu schaffen. Die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften trägt einerseits der angesprochenen Komplexität durch Professionalisierung Rechnung, bewirkt aber andererseits auch einen verstärkten Verfolgungsdruck.

Damit aber kommen auf die anwaltliche Vertretung bei derartigen Vorwürfen Aufgaben jenseits der „normalen“ Strafverteidigung zu. Kenntnisse im Abrechnungsrecht sind ebenso unverzichtbar wie – im insbesondere Behandlungsfehlerbereich – ein grundlegendes Verständnis medizinischer Zusammenhänge.

Was können wir Ihnen bieten?

Herr Prof. Dr. med. Gaidzik war im Rahmen seiner Promotion im Institut für Rechtsmedizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität tätig und hat dort zunächst aus der Perspektive des Gutachters erste Erfahrungen im Medizinstrafrecht sammeln können. Als Leiter des Instituts für Medizinrecht der Universität Witten/Herdecke befasst er sich auch unter wissenschaftlichen Aspekten mit strafrechtlichen Aspekten im Gesundheitswesen. Dementsprechend bildet das Medizinstrafrecht in seiner anwaltlichen Tätigkeit ebenfalls einen Schwerpunkt, sei es bei Strafverteidigung von Angehörigen der Gesundheitsberufe, sei es in der Vertretung Geschädigter im Rahmen einer Nebenklage.
Sollten Sie Fragen in diesem Bereich haben, zögern Sie nicht mit ihm Kontakt aufzunehmen.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. med. Gaidzik

Medizinrecht | Medizinstrafrecht | Versicherungsrecht | Personenschaden