Anwalt für IT-Recht

Das Informationstechnologie-Recht (abgekürzt: IT-Recht) ist ein umfassendes Rechtsgebiet. Es reicht von klassischen Rechtsfragen in Bezug auf geistiges Eigentum an Leistungen der Programmierung (Informatik; Software) über Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) bis hin zum Recht im digitalen Raum wie z.B. AGB für Online-Shops oder die Haftung für Inhalte auf Bewertungsportalen (wie z.B. jameda) oder Rezensionen bei Google.

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht befasst sich das IT-Recht mit vertraglichen Regelungen zur Erstellung von Software und deren Vergütung. Neben den vor einem Software-Projekt in Angriff zu nehmenden vertragsrechtlichen Grundlagen ist für die IT-Unternehmen auch die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen vor Gericht von Interesse. Nicht nur die Erstellung von Software will vertraglich geregelt sein, auch die bloße Überlassung und die Pflege von Software und deren Vergütung/Honorar will in einen rechtlichen Rahmen gestellt sein.

IT-Unternehmen oder Online-Shops vertreiben nicht nur Software. Das IT-Recht befasst sich daher auch mit Hardwareverträgen (z.B. Verkauf oder Leasing von Computeranlagen). Diese Verträge werden im unternehmerischen Bereich und mit Verbrauchern geschlossen. Gerade bei Verbrauchern gilt es besondere Regelungen des Fernabsatzrechts (Fernabsatzvertrag) und des Widerrufsrechts zu beachten. Online-Händler setzen dabei allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein, die in Übereinstimmung mit den Vorgaben des BGB und der richterrechtlichen Fortentwicklung dieses dynamischen Rechtsgebiets in Übereinstimmung zu bringen sind. Für diesen E-Commerce von Online-Händlern haben sich zahlreiche neue rechtliche Rahmenbedingungen ergeben, wie z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder die erwartete E-privacy-Verordnung.

Bewertungen bei google oder jameda

Im digitalen Raum des Internets haben sich bisher neue, unbekannte Fragestellungen aufgetan. Für Unternehmer oder Freiberufler wie z.B. Ärzte ist die Reputation ein hohes Gut. Etablierte Bewertungsportale wie z.B. bei den Ärzten jameda oder sanego, in die Patienten ihre Rezensionen einstellen können, stellen die betroffenen Ärzte vor neue Herausforderungen. Zur Vermeidung von Rufschädigungen aufgrund rechtswidriger Persönlichkeitsverletzungen geht es vor allem darum, negative rechtswidrige Bewertungen schnellstmöglich zu entfernen. Diese Bewertungen können nicht nur auf extra dafür eingerichteten Internet-Seiten eingestellt werden. Genauso bietet die größte Internet-Suchmaschine (Google) die Möglichkeit an, auf Google-Maps Bewertungen über ein Unternehmen zu hinterlassen. Patienten können soe die von ihnen gemachten Erfahrungen im Vorfeld von Behandlungen oder im Rahmen von medizinischen Behandlungen wiedergeben. Das IT-Recht machte den Bewertungs-Portalen oder Internet-Providern Vorgaben, welche Prüfpflichten diese bei Bewertungen treffen. Dies reicht bis zu der Verpflichtung, falsche Tatsachenbehauptungen oder reine Schmähkritik zu löschen.

Strafrecht

Zum IT-Recht gehören spezifische strafrechtliche Tatbestände. Zu nennen sind. Das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB), das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB) und die Datenhehlerei (§ 202b StGB). Neben diesen spezifischen Straftatbeständen gehört zum IT-Strafrecht, das Begehen von Straftaten im digitalen Raum (Stichwort Internet). Es können die besonderen Bedingungen des Internets für eine Betrugsstraftat (§ 263 StGB) gebraucht werden. Nicht fehlen darf an dieser Aufzählung natürlich der Computerbetrug (§ 263a StGB).

Ihr Ansprechpartner

Dr. rer. medic. Tim Oehler

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