Unser Angebot beim Familienrecht
Das Familienrecht stellt in den meisten Fällen ein sehr sensibles Thema da, da es sich schließlich um die Klärung von Rechtsverhältnissen zwischen einst emotional verbunden Menschen, häufig auch Kindern handelt. Aus diesem Grund haben wir von Rechtsanwälte Dr. med. Gaidzik es uns zur Aufgabe gemacht Verfahren jeglicher Art möglichst reibungslos abzuschließen. Das tun wir außergerichtlich, jedoch selbstverständlich auch vor dem Familiengericht, sofern es erforderlich ist. Dabei steht das Wohl der betroffenen Personen zu jeder Zeit im Mittelpunkt.
Das Familienrecht umfasst die Vorschriften des Rechts, welche die Ehe, die Familie sowie Kindschaftssachen betreffen. Hierzu gehören ebenfalls Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrechts, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. In der Praxis sind insbesondere folgende Schwerpunkte von Bedeutung:
- Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Zugewinnausgleich
- Unterhalt in Form von Kindes-, Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt sowie Elternunterhalt
- Sorgerecht
- Schuldrecht
- Umgangsrecht
- Gewaltenschutzverfahren
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vollstreckungsrecht
In der Praxis sind insbesondere Schwerpunkte in Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Zugewinnausgleich und Unterhalt in Form von Kindes-, Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt sowie Elternunterhalt von Bedeutung. Gleichermaßen kümmern wir uns bei Fragen bezüglich des Sorgerechts, Umgangsrechts, Gewaltenschutzverfahrens und bei Auseinandersetzungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften um Ihre Anliegen.
Ihr Ansprechpartner in unsere Kanzlei

Anke Richter